Bei der Begleithundeprüfung wird die Alltagstauglichkeit des Hundes überprüft. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Verkehrssicherheit, der Sozialverträglichkeit, der Unbefangenheit und dem Gehorsam. Um diese Prüfung als Hunde-Mensch- Team ablegen zu dürfen, muss der Hundehalter einen Sachkundenachweis über das notwendige Grundwissen der Hundehaltung nachweisen. Des Weiteren muss der Hund mindestens 15 Lebensmonate alt sein. Auch ist die eindeutige Feststellung der Identität des Tieres durch einen Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Diese Prüfung ist anerkannt vom VDH und SV. Sie ist eine wichtige Grundlage für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier und ist eine strikte Grundvoraussetzung für alle Hundesportarten.